Freitag, 14. März 2008
Zwei Meldungen weckten heute in besonderer Weise mein Interesse und meine
Wut. Beide drehen sich um die Frage was recht bzw. Recht ist.
Frage 1: Sterbehilfe
In Frankreich, so schreibt die SZ, entbrenne die
Diskussion
um die Sterbehilfe neu. Das ist der erfreuliche Teil der Nachricht. Der
unerfreulich ist der Anlaß:
In einem Appell hat sie Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy angefleht, dass
ihr zum Tod verholfen werde. Sie hält es nicht mehr aus, selbst stärkste
Medikamente bringen keine Linderung, unablässig wächst der Tumor. "Ich
fühle mich buchstäblich aufgefressen vom Schmerz", sagt sie.
Auf früheren Fotos ist die ehemalige Lehrerin noch als fröhliche,
lebensbejahende Frau zu sehen. Als vor sieben Jahren die extrem seltene
Krebserkrankung - Esthesioneuroblastome - diagnostiziert wurde, ahnte
sie nicht, was ihr bevorstand. Der Tumor in der Nasenhöhle ist nicht zu
operieren. Er ist inzwischen größer als ein Tennisball, drückt Nase und
Augen nach außen. Seit kurzem ist sie erblindet.
Ich will dazu gar nicht viel sagen. Außer, dass es mich aufregt, dass aufgrund
dummer, menschenverachtender religiöser Doktrinen, leidenden Menschen,
die gut begründet aus dem Leben scheiden wollen, dieser Wunsch verwehrt bleibt,
selbst dann, wenn ein Weiterleben unmenschliches Leiden bedeutet. Bezeichnend für die
Debatte ist auch hier wieder einmal die Argumentationslosigkeit bornierter
Christen, die offenbar leider noch immer viel zu oft der Auffassung sind, dass
(extreme) Leiden eine spirituelle oder religiöse Qualität haben, ja offenbar
gottgegeben sind, weswegen sich der Mensch dem nicht entziehen dürfe. Derartige
Einstellungen sind zutiefst inhuman und fanatisch dogmatisch.
William James wird folgender Ausspruch zugeschrieben:
Nimm irgendein noch so geringfügiges Verlangen irgendeines
noch so schwachen Geschöpfes. Sollte es nicht allein um seiner
selbst willen befriedigt werden? Wenn nicht, gib einen Grund
dafür an.
Dieser Forderung gilt es ganz besonders in Fällen wie diesem
nachzukommen! Eine vernünftige Antwort Contra-Sterbehilfe in Fällen wie
diesem habe ich noch von niemandem gehört.
Frage 2: Inzest
Dieser Fall erregt mein Gemüt etwas weniger, doch auch hier geht um
fragwürdige Moralvorstellungen und -
bedenkt man den konkreten
Anlaß - um unnötiges menschliches Leid.
Ich muß sagen, ich war, als ich die
Meldung
vom dem Verfassungsgerichtsentscheid und darauf hin
die
Begründung des Gerichtes las, etwas überrascht. Damit hatte ich
nicht gerechnet. Das Verfassungsgericht hat in der jüngeren Vergangenheit
doch durchaus eine Reihe von Urteilen gefällt, die mich zu dem Schluß kommen
ließen, dass die verschiedenen Argumente sorgfältig geprüft wurden. In
diesem Fall hingegen sieht es doch sehr so aus, als ob hier weniger
rationale Argumentation in der Entscheidungsfindung eine Rolle spiele, denn
tradierte Vorstellungen zu einem Tabuṫhema.
Denn bei näherer Betrachtung ist das Urteil (vom Minderheitenvotum Hassemers
abgesehen) in mindestens drei Punkten argumentativ grundsätzlich nicht zu
halten:
- Die Eugenik-Argumente überzeugen nicht:
- Das Gesetz verbietet den vaginalen Geschlechtsverkehr, nicht aber den
Akt der Zeugung an sich. In-Vitro-Befruchtungen wären rechtlich also
statthaft. Daraus folgt wiederum, dass - wenn mit eugenischen
Gesichtspunkten argumentiert wird - dass das Gesetz nicht zweckdienlich
ist, zumal es heutzutage effektive Möglichkeiten zur Verhinderung einer
Schwangerschaft gibt, so dass die Gleichung "Geschlechtsverkehr = Fortpflanzung"
nicht länger zu akzeptieren ist.
- Das Eugenikargument ist auch im Grundsatz fragwürdig. Denn wenn das
Eugenikargument statthaft wäre, dann müßte man sich doch fragen, warum es
keine allgemeinen Gesetze zu dieser Problematik gibt. Warum etwa nicht
geregelt ist, ob zum Beispiel behinderte Menschen Nachwuchs zeugen dürfen
oder ob Eltern, mit einer klaren Prädisposition für bestimmte schwere
Erbkrankheiten, dieses Recht nicht ebenfalls abgesprochen werden
müßte. Warum also beschränkt sich der Gesetzgeber, wenn die Eugenik das
primäre Argument ist, darauf ein Szenario zu reglementieren, dass in der
Realität ungleich seltener vorkommt als andere Szenarien?
- Wenn das Gesetz auch dem Schutz der Ehe und Familie dienen soll und
unterstellt wird, dass der Beischlaf unter verschiedengeschlechtlichen
Geschwistern diesem Ziel entgegenwirken würde, dann stellt sich doch die
Frage, warum dies nur bei vaginalem, nicht aber oralem oder analem Sex der
Fall sein soll? Die argumentativen Verenkungen der Richter auf diese
Frage hätte ich gerne mal gehört...
Ich finde, dieses Urteil wäre ein lustiges Beispiel dafür, wie oft
beim Thema Sex der Kopf ausgeschaltet wird, wenn es für das betroffene Paar
nicht so bitter ernst wäre. Gedient wird mit dieser Rechtsprechung niemandem.
Sonntag, 18. November 2007
In der ZEIT schreibt
Wolfgang Schäuble eine Apologie seiner Politik. Er
doziert, dass die Herrschaft des Rechts im modernen Rechtsstaat untrennbar
mit der Durchsetzung des Rechts verknüpft ist. Leider vergisst er zu
erwähnen, dass es - auch in der Domäne des Rechts! - so einfach denn auch
nicht ist. Denn die Durchsetzung von Rechtsnormen ist keine binäre
Angelegenheit. Es stellt sich eben nicht nur die Frage ob, sondern auch die Frage
wie Rechtsnormen durchgesetzt werden.
Schäuble doziert über große Theoretiker der Rechtsstaatlichkeit und mir
bleibt fast der Atem weg, wenn ausgerechnet er kurzerhand ex cathedra
erklärt, dass "manche aktuelle Diskussion in Deutschland" bei Hobbes stehen
geblieben sei. Dummdreist scheut er sich nicht en passant liberale Denker
wie Locke und Mill für seine Position einzunehmen und anschließend alle
konkreten rechtsphilosophischen Fragen, die man vielleicht erörtern sollte,
wenn man neue Rechtsquellen schaffen will, ausblendet.
Es ist schon bemerkenswert, dass jemand, der Innenminister ist, und meint dem
Leser noch etwas über "moderne Rechtsstaatlichkeit" erzählen zu können, den
Begriff der Verhältnismäßigkeit in diesem Kontext nicht
einmal erwähnt. Dabei ist eben jener Begriff aus dem Ideenkatalog moderner
Rechtsstaatsbegriffe nicht wegzudenken.
Schäuble schreibt: Das wichtigste Instrument im Kampf gegen den
Terrorismus ist intelligence . Gerade jenes Mittel,
dass er so schön mit diesem Fremdwort zu verdecken sucht, gemeint ist
geheimdienstliche Aufklärung, ist aber eines der problematischten
Gebiete wenn man über den "modernen Rechtsstaat" nachdenkt.
Denn: von allen staatlichen Einrichtungen sind die Geheimdienste jene
die am ehesten Rechtsgüter gefährden und sich am ehesten der
rechtsstaatlichen Kontrolle entziehen.
Was Schäuble fordert (Aufhebung der Trennung von innerer und äußerer Sicherheit
und der Einsatz geheimdienstlicher Methoden zunehmend auch außerhalb der
Geheimdienste) führt eher zu einer Demontage, nicht zu einer Stärkung des
Rechtsstaates.
Der nicht gerade linksliberaler Umtriebe verdächtige
di Fabio schreibt in der Welt ganz treffend:
Man kann mit Blick auf die Extremlage den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit nicht beliebig verschieben, nach dem Motto, die
Sicherung des Landfriedens und des Lebensschutzes soll "falls möglich
mit milden Mitteln, aber zur Not-Wende auch mit härteren, geeigneten und
erforderlichen Mitteln" (Brugger) bis hin dann womöglich zu absolut
unerlaubten Mitteln erfolgen dürfen. Eine Gesellschaft sollte sich nicht
hysterisch in eine "Not-Wende-Zeit" hineinreden, in der jedes Mittel
recht scheint, um zu überleben. Wer heute so katastrophenfixiert
formuliert, könnte morgen eine solche Wirklichkeitswahrnehmung
herbeigeredet haben.
Und genau das dürfen wir nicht zulassen.
Donnerstag, 25. Oktober 2007
Ich stelle mich seit einigen Jahren als Wahlhelfer zur Verfügung.
Diese Aufgabe ist zwar nicht besonders spannend, gleichwohl aber
eine, die notwendigerweise erledigt werden muß. Nun erhielt ich
wieder Post vom Bezirksamt, worauf ich leider entgegnen mußte,
dass ich mir nicht sicher bin, ob ich mich wieder zur Verfügung
stellen werden. Denn: mit der Einführung des digitalen
Wahlstiftes soll es, von Stichproben abgesehen, keine
regulären öffentlichen Auszählungen mehr geben.
Deshalb schrieb ich folgenden Brief und bitte jeden besorgten
Hamburger Bürger jetzt, bevor der
Verfassungsausschuß darüber berät, seine Bedenken
zu äußern und die Fachsprecher der Parteien anzuschreiben
(Kontaktadressen weiter unten).
"Wahlmaschinen - nicht mit mir!" vollständig lesen
Montag, 30. April 2007
Es ist sehr erstaunlich wie sich Mentalitäten wandeln. Während noch
in der 80er-Jahren eine Volkszählung Massenproteste auszulösen
vermochte werden zunehmend mehr Überwachungsmaßnahmen angedacht als
jemals zuvor und das Volk schweigt.
Die Privatssphäre wird zu einem gefährdetem Gut und
der Staat selbst zur Bedrohung: Der Grundsatz, lieber zehn Schuldige nicht zu bestrafen, als
einen Unschuldigen zu bestrafen, kann für die Gefahrenabwehr nicht gelten. ,
meinte unlängst unserer amtierender Innenminister in einem
Stern-Interview.
"Big Brother" vollständig lesen
Donnerstag, 15. Februar 2007
Was die Hamburger CDU von der Volksgesetzgebung hält ist hinreichend
bekannt: sie lehnt sie nicht nur ab, was ihr gutes Recht ist, sondern
setzt sich in unschöner Regelmäßigkeit über Volksentscheide hinweg - selbst
dann wenn, wie im Falle der Privatisierung des Landesbetriebes Krankenhäuser,
drei-viertel aller Hamburger anderer Meinung sind.
Da ständige Kritik an übergangenen Volksentscheiden das Regieren auf
Dauer etwas unbequem macht, weil man sich ständig öffentlich verteidigen muß,
warum man sich schon wieder über einen Mehrheitsentscheid hinwegsetzte,
plant die CDU "Verbesserungen im Wahlrecht". "Verbesserungen", die
de facto darauf hinauslaufen werden, dass es zukünftig sehr schwer
werden wird, erfolgreich Volksbegehren und Volksentscheide zu initiieren.
So sollen z.B. Stimmen für Volksbegehren zukünftig nicht mehr auf der Straße
gesammelt werden. Eintragungen zur Unterstützung eines Volksbegehrens
sollen wieder ausschließlich auf den Ämtern vorgenommen werden. Die Quoren
freilich sollen nicht reduziert werden und besondere Öffnungszeiten, etwa am
Wochenende, sind ebenfalls nicht vorgesehen. Ein Schelm wer schlechtes dabei
denkt...
Ein weiterer wesentlicher Punkt: Volksentscheide sollen von Wahlen entkoppelt
werden. Das Argument der CDU ist fadenscheinig. Volksentscheide bekämen
dadurch ein größeres Gewicht, da die allgemeinen Wahlen, dann nicht so viel
Aufmerksamkeit von Ihnen abziehen würden. Darüber hinaus befürchtet die CDU
eine Flut von Volksentscheiden, die in Anbetracht des komplizierteren
Auszählungsablaufes aufgrund der Einführung des Kumulierens und
Panaschierens nicht mehr zu bewältigen wären. Tatsache ist, ich spreche aus
praktischer Erfahrung, dass Volksentscheide zügig auszuzählen sind.
Es ist ist eher anzunehmen, dass die CDU sich eine geringere Mobilisierung
erhofft, was das Erreichen der hohen Quoten deutlich erschwerte und
dementsprechend vom Volke unbehelligteres Regieren ermöglichte.
Die Zeit drängt, deshalb gilt es JETZT die Briefwahlunterlagen, anzufordern!
Update (1. März 2007, 19h): DPA hat vor rund drei Stunden den Erfolg des Volksbegehrens gemeldet. Wer sich noch nicht eingetragen hat, kann und sollte dies natürlich dennoch tun. Denn: je mehr Eintragungen, umso höher der symbolische Wert der Abstimmung.
Montag, 3. Juli 2006
- ist die politisch korrekte Überschrift für das, was ich eigentlich dachte. Nämlich: "Wie dumm darf man eigentlich sein, wenn man Regierungsämter bekleidet und folgenschwerste Entscheidungen treffen muß?" Je länger und intensiver ich mich mit dem Nahost-Konflikt beschäftige, umso größer wird mein Unverständnis für die israelische Politik - und auch für die europäische und amerikanische Außenpolitik, die sich weitestgehend aufs Zuschauen beschränkt, während das Elend, getrieben von irrsinnigen Eskalationsstrategien vorallem von Seiten Israels, zunehmend größer wird.
Diese Politik ist unwürdig, unmoralisch und unvernünftig. So nicht!
Freitag, 21. April 2006
In der CBD, der Christlichen Bundesrepublik Deutschland? Da plant von der Leyen ein "Bündnis für Erziehung" und lädt zu diesem Bündnis nur Vertreter der beiden großen christlichen Kirchen ein. Andere Weltanschauungsverbände bleiben "zunächst" außenvor, könnten sich später aber gerne anschließen, man sei ja offen. Als Grund gibt von der Leyen das immer wieder gerne strapazierte Argument, dass unsere gesamte Kultur nunmal auf der christlichen Kultur fusse. Ich würde dagegen halten: ein Gutteil unserer Kultur fußt darauf, das wir uns von einer christlichen Kultur freigemacht haben und dieser einen angemesseneren, bescheideneren Platz zugemessen haben. Letztendlich sind dies aber Scheingefechte, da derartige Begründungen moralischer Normen ohnehin nichts taugen, da sie auf einem naturalistischem Fehlschluß, dem Schluß von einem Sein aufs Sollen, beruhen. Entscheidend ist, dass von der Leyen einen reaktionären Kreuzzug startet wider andere Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften. Und da ist sie in der CDU bei weitem nicht alleine. Es scheint fast so, als wollten die gegenwärtigen Akteure den Vorwürfen altgedienter Mitglieder, die CDU verabschiede sich zunehmend vom C, weil die christliche Soziallehre zunehmend weniger beachtet würde, damit entgegnen wollen, dass sie einfach etwas mehr C verordnen.
So forderte Stoiber, der noch vor wenigen Wochen auf dem Hoch des Karrikaturenstreits die "westliche Kultur" samt Meinungs- und Pressefreiheit verteidigte, auf einmal ein Verbot der Fernsehserie "Popetown". Christliche Symbole sind eben doch etwas heiliger als andere. Andere in der Union waren da schlauer und forderten schon als es noch um Mohammed ging, vermutlich in ahnender Voraussicht, eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen, so dass die "Verhöhnung religiöser Symbole" schneller bestraft werden können.
In NRW wiederum unternimmt die frisch an die Macht gekommene CDU einen Anlauf, einen Gottesbezug ins Schulgesetz zu bekommen. So gibt es einen Kabinettsbeschluss, dass "Ehrfurcht vor Gott" Erziehungsziel werden soll und wohl auch wird, wenn der Entwurf nicht noch geändert wird. In dieses Bild passt dann auch wenn Günther Oettinger (Ministerpräsident BW und natürlich auch CDU...) auf einem Neujahrsempfang sagt, dass ihm Muslime lieber seien als "Scientologen oder Atheisten". Klar, Gottlose sind gefährlich...
Ärgerlich auch die kleinen Geschehnisse in der Verwaltung. So sind zum Beispiel in den letzten zehn Jahren in den meisten CDU-geführten Bundesländern die Gebühren, die das Standesamt beim Kirchenaustritt erhebt, konsequent erhöht worden. Auch in Hamburg wurden nach der Machtübernahme der CDU die Gebühren kräftig erhöht, wie ich am eigenen Leibe erfahren durfte, als den noch zu schildernden Vorfall als Anlass nahm lange gehegte Austrittsgedanken umzusetzen. Ich wünschte, ich hätte nicht so lange gewartet.. Mittlerweile kostet der Kirchenaustritt 32 Euro. Ziemlich dreist, wenn man bedenkt, dass die viele Menschen eher unfreiwillig Mitglied wurden.
Aber das alles sind Kleinigkeiten, auch wenn sie gut ins Bild passen. Das derzeit mit Abstand ärgerlichste Vorgehen in Punkto politisch verordneter Rechristianisierung ereignet sich zur Zeit in der Hansestadt. Dort wird von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt an zwei Staatsverträgen mit der "Christlichen Evangelisch-Lutherischen Kirche" und dem "Heiligen Stuhl" gewerkelt. Diese Staatsverträge haben es in sich! Nach außen hin tut der Senat, so als handle es um einen lange überfälligen Vertrag mit den Kirchen und betont gerne, dass alle Bundesländer mit Ausnahme Hamburgs schon lange solche Verträge haben. Das ist aber ein schlechtes und vorallem irreführendes Argument. Verschwiegen wird worum es vorallem geht: um Geld und Privilegien. Besonders ärgerlich: der Vertrag wird auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen und ist quasi unkündbar (eine Kündigung zöge erhebliche Entschädigungszahlungen nach sich). Der Jurist Dr. Joachim Granzow hat hierzu ein sehr schönes Papier angefertigt, welche en detail die Vertragsbedingungen samt kritischer Würdigung aufzählt. Ich empfehle jedem Hamburger einen Blick zumindest auf die Zusammenfassung zu werfen, da es wirklich jeden betrifft und sich dann das geradezu skandalöse Ausmaß der Geschichte erschließt.
"Ja, wo leben wir denn?" vollständig lesen
Donnerstag, 16. März 2006
Gestern oder vorgestern las ich irgendwo von einem Wecker-Konzert, das abgesagt wurde, weil die NPD Druck ausübte und androhte bei der Veranstaltung massive Präsenz zu zeigen. Natürlich ärgerte es mich sehr, dass diese Gesindel dermaßen viel Einfluß mit ihren Terrordrohungen ausüben kann. Allerdings verstand ich, bis zu einem gewissen Grade, auch die Reaktionen des Landrates vor Ort, der sich negative Publicity und möglicherweise handfeste Auseinandersetzungen ersparen wollte.
Was ich aber überhaupt nicht mehr verstehe ist die Reaktion der CDU-Bundestagsfraktion. So sah ich eben auf den
Seiten der Tagesschau, dass der Bundestag gestern offenbar über den Vorfall debattierte und die CDU nicht nur den Landrat verteidigte, sondern auch die Rechtfertigung für die Entscheidung. So sehr ich die psychologischen Beweggründe der Entscheidungsträger vor Ort verstehen kann und sie durchaus auch als Rechtfertigung für die Entscheidung des Landrates akzeptieren kann, so wenig kann ich die die Äußerungen der CDU-Bundestagsfraktion gutheißen, von der man mit Fug und Recht erwarten können sollte, dass sie die politische Dimension des Vorfalles erfasst, angemessen würdigt und zu dem Schluß käme, dass dieses Verhalten zwar vielleicht menschlich verständlich, aber in der Sache falsch war!
Wo kämen wir denn hin, wenn wir uns von diesen Terroristen (ihre Methode ist die des Terrors: Verbreitung von Angst und Schrecken zur Erreichung eigener Ziele) dergestalt diktieren ließen, welche Veranstaltung in welchen Orten stattfinden dürfen? Müßte man aufgrund der Positionen der CDU in anderen Terror-Kontexten von Ihr nicht eigentlich in besonderem Maße Wehrhaftigkeit erwarten dürfen?
Angesichts der Situation in vielen ostdeutschen Regionen, aus denen immerhin ein so unschöner Begriff wie "National-Befreite-Zone" stammt, wäre Wehrhaftigkeit angesagt, Schranken-Setzen, statt stilles Dulden, das bislang überhaupt nicht dazu geführt hat, dass der braune "Bodensatz" weniger wird. Im Gegenteil.
Wir müssen unsere liberalen Werte verteigen wenn wir sie nicht verlieren wollen.
Kampf den Terrorismus!
Montag, 21. November 2005
Ich überlegte bereits mehrfach darüber zu schreiben, aber es mangelte an Lust oder Zeit oder aber die Sehnen in meiner Hand machten mir einen Strich durch die Rechnung. Worum geht es?
Sony BMG hat in Amerika Audio-CD's ausgeliefert, die einen "neuartigen Kopierschutzmechanismus" beinhalten, der sich, wenn man MS Windows verwendet, ungefragt und heimlich tief in das System des Benutzers installiert und dabei die meisten Spuren verwischt. Im IT-Jargon nennt man ein solches Schadprogramm ein Rootkit. In aller Kürze ein paar Fakten:
- Nach deutschem Recht würde das Sony-Rootkit vermutlich den Straftatbestand der Datenmanipulation erfüllen.
- Das Rootkit schafft Einfalltore für weitere Schadprogramme. Es gefährdet somit die Systemstabilität.
- So wie sich die Ereignisse entwickeln, scheint sich nun auch noch abzuzeichnen, dass Sony BMG in dem Schadprogramm illegalerweise Code aus OpenSource-Projekten verwendet, die unter der LGPL und GPL-Lizenz stehen.
Alles in allem ein waschechter Skandal, bei dem ich insbesondere den letzten oben aufgeführen Punkt bemerkenswert finde. Während der Konzern nicht müde wird auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für eine "Stärkung des Urheberrechts" einzutreten und Schwarzkopierer liebend gerne stärkstens bestrafen würde, scheint es nun so, als hätte Sony BMG, bzw. die von ihr beauftragte Firma First 4 Internet, das Urheberrecht verletzt.
Skandlös auch die Reaktionen Sony BMG's. Exemplarisch ist ein Zitat des Sony BMG-Präsidenten, welches der amerikanische IT-Sicherheitsspezialist Bruce Schneier wiedergibt:
On Nov. 4, Thomas Hesse, Sony BMG's president of global digital business, demonstrated the company's disdain for its customers when he said, "Most people don't even know what a rootkit is, so why should they care about it?"
Ich will es nicht verhehlen: ich hoffe auf harte Urteile, einen ordentlichen finanziellen Schaden und darauf, dass es einige Jahre dauern wird, bis der Imageverlust ausgebügelt wurde. Ich habe vor, aufgrund dieser skandalösen Software und den noch viel skandalöseren Reaktionen, der deutschen Vertetung von Sony BMG einen Protestbrief zu schicken, und im nächsten halben Jahr keine Produkte dieses Konzerns zu kaufen und rufe hiermit jeden Leser, zumindest für das Weihnachtsgeschäft, zum Boykott von Sony BMG-Produkten auf!
"Boycott Sony, Now!" vollständig lesen
Donnerstag, 3. November 2005
Die PISArisierung der Medien geht mir gehörig auf den Nerv und scheint mir symptomatisch für den Umgang mit dieser Studie. Sie wird zunehmend weniger ernst genommen. Da strahlt die ARD nach PISA benannte „Ländertests“ aus, an der auch ein Professor Prenzel gerne mitwirkt, ohne zu bemerken, dass dies vielleicht nicht sehr sachdienlich ist, weil es dazu beiträgt, die Bedeutung PISA's weiter auf den Ranking-Aspekt zu verengen (getreu dem Motto „Wer hat den längsten?“) und der Studie zunehmend mehr Event-Charakter zu verleihen.
"Überall PISA" vollständig lesen
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